Viele Arbeitnehmer benötigen einen Sonderurlaub, um Ihren Umzug durchzuführen… Es gibt nicht nur Schwierigkeiten, bei der generellen Durchführung (man könnte ja am Wochenende umziehen), sondern auch die ewigen Behördengänge, nach jedem Umzug. Sonderurlaub, für den Umzug, gibt es gesetzlich, weder in Deutschland, Österreich, oder der Schweiz.
Sonderurlaub beim Umziehen beantragen
Der Sonderurlaub steht meist Personen zu, die einen Betriebsumzug mitmachen, oder alleinstehend sind, mit einem erkrankten Kind im Haushalt, und anderen ähnlichen Situationen. Das trifft nicht auf einen Umzug zu. Daher muss man solche Bedürfnisse, immer mit der Betriebsleitung/Geschäftsführung absprechen. Wenn Sie einen Sonderurlaub beantragen, beachten Sie auch, wie viele Tage davon, tatsächlich Sonderurlaub sind, und welche als Privaturlaub in Bern, Basel, Zürich, Luzern, St. Gallen, Genf, Lausanne, Thurgau, Aargau berechnet werden. Unter gewissen Arbeitsbedingungen, kann dieser Gesichtspunkt sehr essentiell sein. Falls Ihr Umzug viele Tage in Anspruch nimmt, ziehen Sie einen längeren Privaturlaub in Betracht, und bedenken Sie, welche Vorbereitungen getätigt werden müssten.
Mehr Info über Sonderurlaub in der Schweiz
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